Wenn Sie ein Ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenes Kind annehmen wollen, müssen Sie dies mit einer Erklärung gegenüber dem Jugendamt öffentlich beurkunden lassen.
Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Adoptionsbewerber die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes an für die Dauer von sechs Jahren zu tragen. Bei einer Inobhutnahme des Kindes sind die Adoptionsbewerber verpflichtet die öffentlichen Mittel zu erstatten. Dies umfasst sämtliche öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt, einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Kindes beruhen. Die Verpflichtung endet, wenn die Adoption mit der Annahme des Kindes abgeschlossen ist.
Wenn Sie ein Ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenes Kind annehmen wollen, müssen Sie dies öffentlich beurkunden lassen. Damit verpflichten Sie sich, öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Kindes in den ersten sechs Jahren aufgewandt werden.
Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamtes.
Keine
Keine
Keine
Keine
Hessisches Ministerium der Justiz