Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Breitbandversorgung ländlicher Räume beantragen (GAK-Förderung)

Leistungsbeschreibung

Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit GAK-Mitteln sollen insbesondere kleinere Breitbandinfrastrukturprojekte auf Orts- bzw. Ortsteilebene unterstützt werden.

Teaser

Ziel der Förderung ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Gebieten um damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

  • Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
  • Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.

Zuständige Stelle

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen noch nicht mit der Durchführung des Vorhabens begonnen haben.
  • Fördergebiete sind Orte und Ortsteile innerhalb der „Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023-2027“, die mit einer geringeren Downstreamübertragungsrate (Megabit pro Sekunde, Mbit/s) versorgt sind, als im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan vorgesehen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende erforderlichen Unterlage / Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Netzpläne (Kartierungsunterlagen)
  • Übersicht Standorte
  • Nachweis fehlender/unzureichender Breitbandversorgung
  • Nachweis zum Markterkundungsverfahren
  • Projektkostenberechnung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

Fachlich freigegeben am

12.04.2023
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

» Detailansicht

Adresse:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kaiserleistraße 29-35
PLZ: 63067

E-Mail: info@wibank.de
Webseite: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr