Sie wollen Wahlhelfer/in werden?
Hier können Sie sich als Wahlhelfer melden: Online-Formular
Für den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl werden viele hundert ehrenamtliche Kräfte benötigt. Die Berufung zum/zur Wahlhelfer/in ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden kann.
++ Wichtig!++
Die unparteiische Wahrnehmung des Ehrenamtes und die Verschwiegenheit über die bei der Tätigkeit im Wahlvorstand bekannt gewordenen Angelegenheiten sind verpflichtend.
Ein Wahlvorstand besteht aus 9 Wahlhelfern/Wahlhelferinnen:
• 1 Wahlvorsteher/in
• 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
• 1 Schriftführer/in
• 1 stellvertretende/r Schriftführer/in
• 4 Beisitzer/innen
Voraussetzungen für die Berufung
Alle Herborner/innen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, können eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übernehmen.
Ablauf am Wahltag
Die Wahlzeit beginnt um 8.00 und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände - nach vorheriger Absprache - in Halbtagsschichten.
Der Wahlvorstand muss während der Wahlhandlung immer mit mindestens drei Mitgliedern besetzt sein.
Beginn Frühschicht: 7:30 Uhr Beginn Spätschicht: 13 Uhr
Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein. Wenn der Wahlraum schließt, beginnen alle Helferinnen und Helfer mit dem Auszählen der Stimmen.
Die Wahlhandlung und die Wahlergebnisfeststellung (Auszählung) sind öffentlich, d.h. jeder hat Zutritt zum Wahlraum, solange dies ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehören:
Vorbereitung/Schulung
Besondere Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und haben die Möglichkeit vorher an einer Schulung teilzunehmen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Briefwahl
Auch für die Auszählung der Stimmen, die per Briefwahl abgegeben werden, werden Helferinnen und Helfer gebraucht.
In einem Briefwahllokal prüfen Sie am Wahltag ab 15 Uhr, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen
Zu den Aufgaben des Briefwahlvorstandes gehören:
Die Auszählung der Briefwahl ist ebenfalls öffentlich und darf beobachtet, aber nicht gestört werden.
Wahlhelferentschädigung
Als kleines finanzielles Dankeschön erhält jeder Helfer/in ein Erfrischungsgeld von 33,00 Euro.
Noch Fragen?
Gerne anrufen: 02772/ 708 204 oder -214.
Marco Klingelhöfer - stellvertr. besonderer Gemeindewahlleiter
Tel.: 02772 708 245
E-Mail: m.klingelhoefer@herborn.de
Jana Ebertz- stellvertr. besondere Gemeindewahlleiterin
Tel.: 02772 708 206
E-Mail: j.ebertz@herborn.de