Die Stadt Herborn entwickelt sich stetig weiter, um den Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Für die verschiedenen Grundstücke im Bereich der Stadt Herborn gibt es unterschiedliche Vorgaben, wie und was gebaut werden darf. Dies ist in den Bebauungsplänen und teilweise auch in Satzungen geregelt.
Grundsätzlich ist die geltende Hessische Bauordnung mit den gesetzlichen Anforderungen zu beachten und die darin geregelten Genehmigungsverfahren einzuhalten.
Es gibt eine Vielzahl von Antragsverfahren. Diese werden in der Regel durch ein Planungsbüro fachlich für Sie geklärt. Im vereinfachten Verfahren nach § 63 HBO 2018 - für sogenannte baugenehmigungsfreie Vorhaben - können Sie den Bauantrag selbst stellen. Ein Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Wichtige Informationen finden Sie bereits auf der städtischen Homepage.
Wenn Sie hierzu Informationen benötigen, steht Ihnen unser digitales Portal zur Projektberatung zur Klärung zur Verfügung. Ansprechpartner aus den Fachbereichen Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen ein Feedback.
Für die Vorklärung über das Online-Portal sind einige Angaben erforderlich:
- Ihre Kontaktdaten
- Angaben zum Baugrundstück (Adresse und Flurstück)
- Beschreibung des Vorhabens
- Ergänzende Fotos und Pläne
- Formulierung Ihrer FRAGE(N)
Vor allem bei baugenehmigungsfreien Bauanzeigen ohne Fachplanungsbüro ist eine Vorabstimmung oft ratsam. Eine abschließende rechtliche Prüfung ist erst auf der Grundlage einer Bauvoranfrage, Bauanzeige oder Baugenehmigung möglich.
Wichtige Dokumente und Vordrucke sowie die Hessische Bauordnung für Ihr Bauprojekt finden Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Fachdienst Hochbau und technische Gebäudeunterhaltung
Turmstraße 14-16
Tel.: 02772/ 708 342
E-Mail: bauen@herborn.de
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