Um wiederkehrende Straßenbeiträge erheben zu können, ist jeweils für das betroffene Abrechnungsgebiet über einen festgelegten Abrechnungszeitraum ein Beitragssatz pro Jahr und pro m² Veranlagungsfläche festzulegen. Dieser Beitragssatz entsteht, in dem die voraussichtlichen umlagefähigen Kosten für die grundhafte Erneuerung der Straßen im jeweiligen Abrechnungsgebiet auf die gesamte, ermittelte Veranlagungsfläche des jeweiligen Abrechnungsgebietes verteilt werden.
Die von den wiederkehrenden Straßenbeiträgen betroffen Straßen werden im Rahmen eines Straßenbauprogrammes festgelegt.
Abrechnungsgebiet 04 – Guntersdorf
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2024-2026)
jährlich 1,13 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 05 – Herborn Kernstadt
Abrechnungszeitraum: 4 Jahre (2024-2027)
jährlich 0,14 €/m² Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 09 - Herborn-Seelbach:
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2022-2024)
jährlich 0,20 €/m2 Veranlagungsfläche
Abrechnungsgebiet 13 - Merkenbach
Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2022-2024)
jährlich 0,22 €/m2 Veranlagungsfläche