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Beitragssatz

Um wiederkehrende Straßenbeiträge erheben zu können, ist jeweils für das betroffene Abrechnungsgebiet über einen festgelegten Abrechnungszeitraum ein Beitragssatz pro Jahr und pro m² Veranlagungsfläche festzulegen. Dieser Beitragssatz entsteht, in dem die voraussichtlichen umlagefähigen Kosten für die grundhafte Erneuerung der Straßen im jeweiligen Abrechnungsgebiet auf die gesamte, ermittelte Veranlagungsfläche des jeweiligen Abrechnungsgebietes verteilt werden.

Die von den wiederkehrenden Straßenbeiträgen betroffen Straßen werden im Rahmen eines Straßenbauprogrammes festgelegt.

Beitragssatzung für das Bauprogramm

Abrechnungsgebiet 04 – Guntersdorf

Abrechnungszeitraum:  3 Jahre (2024-2026)

jährlich 1,13 €/m² Veranlagungsfläche

 

Abrechnungsgebiet 05 – Herborn Kernstadt

Abrechnungszeitraum: 4 Jahre (2024-2027)

jährlich 0,14 €/m² Veranlagungsfläche

 

Abrechnungsgebiet 09 - Herborn-Seelbach:

Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2022-2024)

jährlich 0,20 €/mVeranlagungsfläche

 

Abrechnungsgebiet 13 - Merkenbach

Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2022-2024)

jährlich 0,22 €/mVeranlagungsfläche

 

 

 

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