Berechnungsbeispiel
Anhand von drei Beispielen wollen wir das Abrechnungssystem kurz erläutern:
Maßgebend für die Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen ist die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche, der Nutzungsfaktor (z.B. Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes, Garagengrundstück, Gartengrundstück usw.) und der Artzuschlag (ist das Grundstück mit einem Wohn- oder gewerblichen Gebäude bebaut ?)
Ganz allgemein gilt für die Abrechnung, dass in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan vorliegt, sich die Vollgeschosszahl aus diesem ergibt, unabhängig von der tatsächlichen Bebauung.
Für das Berechnungsbeispiel haben wir eine gängige Grundstücksfläche von 600 m² angenommen und gehen davon aus, dass das Grundstück im Stadtteil Herborn-Seelbach
1. mit einem privaten Wohnhaus bebaut wurde
2. gemischt genutzt wird
3. rein gewerbliche genutzt wird
Die Beitragsfläche berechnet sich wie folgt:
Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor x Artzuschlag
1. 600 m² x 1,25 x 1,0 = 750 m² Beitragsfläche
2. 600 m² x 1,25 x 1,1 = 825 m² Beitragsfläche
3. 600 m² x 1,25 x 1,2 = 900 m² Beitragsfläche
Der zu zahlende Beitrag berechnet sich wie folgt:
Beitragsfläche x Beitragssatz für Veranlagungsfläche je Abrechnungsgebiet/pro Jahr
1. 750 m² x 0,31 € = 232,50 €/Abrechnungsjahr
2. 825 m² x 0,31 € = 255,75 €/Abrechnungsjahr
3. 900 m² x 0,31 € = 279,00 €/Abrechnungsjahr
Die Rechenbeispiele zeigen, dass der Straßenbeitrag bei gleicher Grundstücksfläche und unterschiedlicher Nutzung eines darauf errichteten Gebäudes nur gering variiert. Für das nun beschlossene Bauprogramm für die Jahre 2019 bis 2021ergibt sich im Rechenbeispiel für das Grundstück mit privatem Wohnhaus über den Abrechnungszeitraum von 3 Jahren eine Gesamtbeitragslast von 697,50 €, für das Grundstück mit gemischt genutztem Gebäude eine Gesamtbeitragslast von 767,25 € und für das Grundstück mit rein gewerblich genutztem Gebäude eine Gesamtbeitragslast von 837,00 €.