Ab sofort kann die HerbornCard hier online beantragt werden.
Die HerbornCard wird auf Antrag an Herborner Einwohner ausgegeben, die Bezieher von Leistungen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen (SGB XII), von Leistungen nach SGB II (HartzIV), von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeldleistungen sind.
Sie beinhaltet folgende Vergünstigungen:
(Hinweis: der Ermäßigungsbetrag kann bis zur vollen Euro-Summe aufgerundet werden)
- 50 % Ermäßigung des Eintrittspreises in den Vogelpark
- 50 % Ermäßigung des Eintrittspreises in das Museum
- 50 % Ermäßigung für eine 10er Karte für ein Herborner Schwimmbad
- (Diese Karte ist bei der Stadtkasse Herborn zu erwerben)
- 50 % Ermäßigung für einen Ferienpass
- Bis zu 15,00 € für Aktionen im Rahmen des Ferienpassprogramms, wenn die Eigenbeteiligung ebenso hoch ist. (50 %-Regelung)
- 50 % Ermäßigung des Eintrittspreises für Veranstaltungen, die die Stadt Herborn oder eine ihrer Einrichtungen (z.B. Haus der Jugend) oder die Stadtmarketing GmbH veranstaltet
- Zusätzlich können Inhaberinnen und Inhaber der HerbornCard jährlich bis zu 12 Gutscheine für Einzelfahrscheine für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busverkehr) innerhalb Herborns und seiner Stadtteile beantragen. Die Anzahl richtet sich nach der Dauer des Leistungsbezuges. (Ein Leistungsmonat = Eine Einzelfahrt)
An Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Sicherstellung der Schülerbeförderung nach § 161 des Hess. Schulgesetzes einen Fahrkostenerstattungsanspruch gegenüber dem Schulträger haben oder darüber hinaus Leistungen zur Erreichung der Schule (Sekundarstufe 2) im Zuge des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten, werden keine Fahrscheine ausgegeben.
Mit der Einführung der HerbornCard im Jahr 2015 entfiel der Seniorenpass.
Andrea Krimmel
Stadt Herborn - Fachdienst 3.4 - Standesamt und soziale Angelegenheiten
Hauptstraße 39
35745 Herborn
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