Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen werden den Gerichten, den Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung gestellt, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Für die Vereidigung und öffentliche Bestellung zum Sachverständiger nach der Altfahrzeugverordnung stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle.
Das Verwaltungsverfahren überprüft die Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung einer Person als Sachverständiger.
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