Verlangen nach Vorlage der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung den Nachweis das diese auf Basis der rechtlichen Anforderungen erstellt wurde und Angaben zur verantwortlichen Person und zu den getroffenen Schutzmaßnahmen.
Auf Verlangen sind die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zur verantwortlichen Person zu übermitteln.
Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
PLZ: 65589
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-8600
Fax: +49 641 303-8611
E-Mail:
arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de