Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Das Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützt Projekte, die beispielgebend den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes stärken, das Miteinander der Generationen fördern sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Das kann die Aufwertung eines Dorfplatzes, die Einrichtung eines Bolzplatzes oder auch die Renovierung eines Backhauses sein. Wichtig ist, dass alle mit anpacken und dass alle die neue Einrichtung später auch nutzen können. Anträge können von Vereinen, Verbänden und sonstigen Initiativen gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind allerdings Ortsbeiräte und Einzelpersonen.
Die Projekte können mit Beträgen zwischen 1.000 und 5.000 Euro gefördert werden. Jährlich stehen 500.000 Euro zur Verfügung.
Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF – Wir machen mit!“. Antragstellende können von 1.000 Euro bis zu 5.000 Euro für Aktivitäten zur Belebung ihrer Ortskerne erhalten.
Förderanträge können nur online gestellt werden.
Hessische Staatskanzlei
Es fallen keine Kosten an.
Fördermittel müssen jeweils bis Ende des Haushaltsjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist, abgerufen werden.
Nach Auszahlung der Fördermittel durch die Hessische Staatskanzlei sind die Mittel innerhalb von zwei Monaten zweckentsprechend zu verwenden.
Antragszeitraum ist der 01.Januar bis 30. September eines Jahres.
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht
Hessische Staatskanzlei
Adresse:
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 32-0
Tel.: +49 800 555-4666
(Sie können sich per E-Mail oder telefonisch an die Service Hotline des Bürgertelefons der Hessischen Landesregierung wenden.)
Fax: +49 611 32-113708
E-Mail:
poststelle@stk.hessen.de
E-Mail:
poststelle@stk-hessen.de-mail.de
E-Mail:
buergertelefon@stk.hessen.de
Webseite:
Hessische Staatskanzlei
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