Förderung der unterschiedlichen Bereiche im Breitensport einschließlich Prävention und Gesundheitsförderung durch Sport in Hessen.
Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Der in der Regel formlosen Antragstellung sind Projektbeschreibungen und Kosten- und Finanzierungspläne beizulegen.
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Abteilung Sport
In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Breiten- und Gesundheitssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Gefördert werden können nur Projekte und Maßnahmen von herausragender und beispielgebender Bedeutung, die mit dem Landessportbund Hessen und anderen beteiligten Institutionen abgestimmt sind. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Zeitnah.
Artikel 62 a Hessische Verfassung
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einzureichen.
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Adresse:
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
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Tel.: 02772 708214
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