Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.
Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.
Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat. Rechtsgrundlage ist § 26c Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Es fallen keine Gebühren an.
Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessisches Amt für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Erziehungsbeihilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
Informationsmaterial und Broschüren:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Landeswohlfahrtsverband Hessen Kriegsopferfürsorge Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 156-0
Fax: +49 611 156-349
E-Mail:
info@lwv-hessen.de