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Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung für Witwen und Witwer beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie als Witwe oder Witwer können auf Antrag eine Abfindung anstelle der monatlichen Entschädigungszahlungen erhalten. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung zu stellen. Die Wahlmöglichkeit gibt Hinterbliebenen eine erhöhte Entscheidungsfreiheit. Eine besondere Begründung für die Wahl der Abfindung oder die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung, ob eine Abfindung angesichts der persönlichen Situation des oder der Hinterbliebenen angebracht oder sinnvoll ist, liegt allein in seiner oder ihrer Verantwortung, wobei auch im Rahmen des Fallmanagements eine Beratung hierzu stattfinden kann.

Die Abfindung beträgt EUR 126.600. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit der Zahlung der Abfindung sind alle Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen abgegolten.

Witwen und Witwer eines oder einer nicht schädigungsbedingt verstorbenen Geschädigten können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung erhalten. Grundvoraussetzung ist, dass die Schädigung bereits vor dem 01. Januar 2024 eintrat.

Die Abfindung beträgt EUR 62.742. Wenn der oder die verstorbene Geschädigte einen Grad der Schädigungsfolgen von 100 hatte, dann beträgt die Abfindung EUR 94.113. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit der Zahlung der Abfindung sind alle Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen bei nicht schädigungsbedingtem Tod abgegolten.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Teaser

Witwen und Witwer können bei vorliegender Berechtigung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung eine Abfindung erhalten. Näheres erfahren Sie hier. 

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer prüft der Träger Ihren Anspruch bzw. die entsprechende Höhe der Abfindungszahlung. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf eine Abfindung anstelle monatlicher Entschädigungsleistungen bestehen.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen. 
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:

Voraussetzungen

  • Sie sind Witwe oder Witwer eines oder einer verstorbenen geschädigten Person. 
  • Ihnen wurden die monatliche Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr bewilligt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

Bewilligung einer monatlichen Entschädigungszahlung vor weniger als einem Jahr

Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI)

Fachlich freigegeben am

25.11.2024
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