Als Erzeuger von Wein müssen Sie eine Abgabe an den Deutschen Weinfonds entrichten, sofern die Weinbergfläche mehr als 1000 Quadratmeter umfasst.
Der Deutsche Weinfonds ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland.
Für die Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Deutsche Weinfonds eine Abgabe.
Diese Abgabe müssen Sie als Erzeuger entrichten, sofern die Weinbergfläche mehr als zehn Ar (1000 Quadratmeter) umfasst.
Die Abgabe beträgt Euro 0,67 pro Ar bestockter Weinbergfläche, die im Herbst des Vorjahres in Bewirtschaftung oder in Ihrem Eigentum war.
Zudem sind Sie als Betrieb zur Entrichtung einer jährlichen Abgabe in Höhe von Euro 0,67 pro 100 Liter verpflichtet, sofern Sie inländische Weine abfüllen und an andere gewerbsmäßig abgeben beziehungsweise nicht abgefüllt ins Ausland verkaufen.
Eine Abgabepflicht besteht nicht, wenn
Um als Erzeuger von Wein mit einer Weinbergfläche von mehr als zehn Ar die Abgabe entrichten zu können:
Hinweis: Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen.
Um die Abgabepflicht für Betriebe durchzuführen, die von den Erzeugern oder auf deren Rechnung abgefüllte Erzeugnisse an andere abgeben (nach § 43 Abs 1 Ziff 2):
Hinweis: Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen. Ebenfalls werden die nicht zurückgeschickten Meldeformulare angemahnt.
Deutscher Weinfonds (DWF)
Platz des Weines 2
55294 Bodenheim, Rheinland-Pfalz
Deutschland
Telefon: 06135 9323-111
Fax: 06135 9323-125
E-Mail: info@deutscheweine.de
Deutscher Weinfonds (DWE)
Platz des Weines 2
55294 Bodenheim, Rheinland-Pfalz
Deutschland
Telefon: 06135 9323-0
Fax.: 06135 9323-110
E-Mail: info@deutscheweine.de
Keine.
Sie sind:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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