Wenn Sie eine Änderung an der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage umsetzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen, bevor mit der Änderung begonnen wird.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihre Anzeige und entscheidet, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert und/-oder welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Dies gilt auch für störfallrelevante Änderungen oder wenn Sie beabsichtigen, den Betrieb einzustellen.
Wenn Sie eine nicht wesentliche Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.
Das Anzeigeverfahren setzt eine schriftliche oder elektronische Anzeige voraus.
Die Formulare und eine Anleitung stehen Online zum Download bereit.
Die Änderung der Lage, der Art oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist mindestens einen Monat, bevor mit der Änderung begonnen werden soll, anzuzeigen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof
Die Anzeige ist nur erforderlich, wenn sich die Änderung auf Schutzgüter auswirken kann (positiv oder negativ).
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen
Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt
E-Mail:
rp-giessen@rpgi.hessen.de
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 43.1 - Immissionsschutz I
Marburger Straße 91
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
pressestelle@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 43.2 - Immissionsschutz II
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-0
(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
E-Mail:
pressestelle@rpgi.hessen.de
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