In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
Gebühren
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Fristen
keine
zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Bearbeitungsdauer
keine
Voraussetzungen
Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Kurzfassung
- Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer - Entgegennahme
- Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, muss das der zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden
- zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt