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Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Gebühren

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Fristen

keine

zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Bearbeitungsdauer

keine

Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Kurzfassung

  • Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer - Entgegennahme 
  • Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, muss das der zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden
  • zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt
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