Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Unterhaltsvorschussstelle in den Jugendämtern der Städte und Landkreise
Es fallen keine Kosten an.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport Gesundheit und Pflege (HMFG)
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 32.1 Soziale Dienste
Karl-Kellner-Ring 51
35578 Wetzlar
Europaplatz 1
PLZ: 35683
Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683
Tel.: 06441 407-1501
(Verwaltungsstandort Wetzlar)
Tel.: 02771 407-6000
(Verwaltungsstandort Dillenburg)
E-Mail:
uvg@lahn-dill-kreis.de
Webseite:
Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
Webseite:
Digitaler Briefkasten
Webseite:
Online-Angebote
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung