Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, sind Ihre Kurse anzuerkennen.
Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder der Aktualisierung der erforderli-chen Fachkunde im Strahlenschutz veranstalten wollen, bedarf es der Anerkennung des Kurses bestehend aus einer Prüfung auf Eig-nung und Bescheinigung durch die zuständige Stelle.
Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden.
Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs den nach den rechtlichen Grundlangen und der entsprechenden Richtlinie geeignet ist.
Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, ist der Kurs anzuerkennen. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
Zuständig ist das Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz" des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).
Antrag
Lehrplan
Lehrinhalte
Lehrkräfte
Lehrmaterial
Ausstattung der Kursstätte
Angaben zur maximalen Kursteilnehmerzahl
Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
Zusätzliche URL zur Gebührenbildung: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-UmwMinVwKostOHE2009rahmen/part/X (Nummer 12213)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VwKostOHE2009V7Anlage/part/G
Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz finden Sie auf unserer Homepage unter dem Reiter „Anträge“.
Für Mensch und Umwelt - Strahlenschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"
Adresse:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel
Ludwig-Mond-Straße 33
34121 Kassel, documenta-Stadt
Tel.: +49 561 2000-0
Fax: +49 561 2000-222
E-Mail:
poststelle@hlnug.hessen.de
Webseite:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Adresse:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-1941
E-Mail:
poststelle@umwelt.hessen.de
Webseite:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat