Besonders fachkundige und befähigte Personen in Bezug auf die Standsicherheit von baulichen Anlagen und Gebäuden können sich um die Anerkennung als prüfsachverständige und prüfberechtigte Personen für Standsicherheit bewerben. Mit der Anerkennung sind Sie berechtigt, bautechnische Nachweise im Bereich der Standsicherheit zu prüfen, bzw. gegenüber der Bauherrschaft zu bescheinigen.
Wollen Sie bautechnische Nachweise für Standsicherheit bescheingen und prüfen? Dann benötigen Sie dazu eine Berechtigung.
Regierungspräsidium Darmstadt
Allgemeine Voraussetzungen (§ 4 HPPVO)
Prüfberechtigte und Prüfsachverständige können nur Personen sein, die
Besondere Voraussetzungen (§ 10 HPPVO)
Als Prüfberechtigte oder Prüfsachverständige für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau werden nur Personen anerkannt, die
Per Überweisung
Es gibt keine Frist.
Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen (insbesondere dem Nachweis zur fachlichen Eignung durch bestandene Prüfung bei der Anerkennungsbehörde).
Widerspruch (mit einem eingegliederten Überdenkungsverfahren)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen
Wilhelminenstraße 1-3
PLZ: 64283
Tel.: +49 6151 12-8925
Webseite:
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - Bauaufsicht und Marktüberwachung Bauprodukte
Webseite:
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - Regionalplanung
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
E-Mail:
viktoria.berg@rpda.hessen.de