Das Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Hessen (HZV) ist in Hessen die Pflichtversicherung für die angestellten und niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Berufsfremde sind nicht zur Teilnahme zugelassen.
Der Versorgungsauftrag umfasst im Wesentlichen:
Pflichtmitglied der HZV
wird grundsätzlich jedes Mitglied der Landeszahnärztekammer Hessen ab dem Tage des Erwerbs der Kammermitgliedschaft.
Ausgenommen von der Pflichtmitgliedschaft sind Zahnärzte, die bei Eintritt der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft
Mit der Anmeldung bei der Landeszahnärztekammer Hessen erhält jedes neue Mitglied automatisch Unterlagen über das Versorgungswerk. Die Verwaltung der HZV wird über den Neuzugang benachrichtigt, so dass von dort aus die Aufnahmeformalitäten abgewickelt werden können.
Die Pflichtmitgliedschaft zur HZV endet z. B.:
Freiwilliges Mitglied der HZV
kann werden, wer binnen einer Frist von 3 Monaten nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft (fortgesetzte Pflichtmitgliedschaft) stellt. Wird eine Pflichtmitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk begründet, kann die Mitgliedschaft in der HZV nicht freiwillig fortgeführt werden.
Bei Verzug und Verlegung der zahnärztlichen Tätigkeit in den Bereich einer anderen Zahnärztekammer
werden Ihre in das bisherige Versorgungswerk eingezahlten Beiträge in das neue Versorgungswerk übergeleitet
Melden Sie sich umgehend schriftlich beim Versorgungswerk an.
Sie erhalten danach alle erforderlichen Unterlagen per Post. Senden Sie die ausgefüllten Formulare schnellstmöglich an das Versorgungswerk zurück.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen die Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt angeben.
An das Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Hessen
E-Mail-Adresse: info@hzv-web.de
Melden Sie sich formlos schriftlich beim Versorgungswerk an. Sie erhalten danach alle erforderlichen Unterlagen per Post.
Für die Anmeldung: keine
Für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
- Satzung des Versorgungswerkes und
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Hessische Zahnärzte-Versorgung, Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Hessen K.d.ö.R.
Rhonestr. 4
PLZ: 60528
Tel.: +49 69 2443721-0
E-Mail:
info@hzv-web.de
Webseite:
https://www.hzv-web.de/