Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen.
Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.
- Erbbaurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre ab Antragstellung)
Hinweise und Merkblätter zum Antrag für das Sonder-Investitionsprogramm "Sportland Hessen"
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen „Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau“ sowie an den „Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen“ unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung.
Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Spezielle Hinweise für - "Gemeinde Herborn"
Für die erforderliche Stellungnahme der Stadt Herborn wenden Sie sich bitte direkt an den
Magistrat der Stadt Herborn
Fachdienst Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 39
35745 Herborn
Adresse:
Fachdienst - Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info@herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr
Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.
Tel.: 02772 708-245
Fax: 02772 708-9245
Webseite:
https://www.herborn.de