Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten sind gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot kann die zuständige Steuerberaterkammer jedoch Ausnahmen zulassen, soweit durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
An die Steuerberaterkammer deren Mitglied der jeweilige Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ist.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Der Antrag ist formlos zu stellen mit einer Darstellung:
Keine
Der Antrag ist vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu stellen.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hessisches Ministerium der Finanzen
19.07.2013
Adresse:
Steuerberaterkammer Hessen
Postfach 10 3152
PLZ: 60101
Bleichstraße 1
PLZ: 60313
Tel.: +49 69 153002-0
Fax: +49 69 153002-60
E-Mail:
geschaeftsstelle@stbk-hessen.de
Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr