Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Auf Ihren Antrag auf Luftbildauswertung für ein Grundstück, erhalten Sie eine Stellungnahme über eine eventuell vorhandene Kampfmittelbelastung und Informationen über die erforderlichen Arbeiten für eine Kampfmittelräumung.
Wenn Sie eine Auskunft möchten, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, können Sie einen Antrag auf Luftbildauswertung stellen.
Bitten wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Kosten berechnen sich wiefolgt: 80 € + Umsatzsteuer (USt) = 95,20 €.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Der Kampfmittelräumdienst gibt Ihnen Auskunft, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, z.B. weil sich die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet befindet.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
PLZ: 64278
Tel.: +49 6151 12-6511
(Kampfmittelräumdienst)
Tel.: +49 6151 12-5515
(Hundeverordnung)
Tel.: +49 6151 12-4747
(Geldwäscheprävention)
Tel.: +49 6151 12-5515
(Sperrgebietsverordnung, Waffenrecht)
E-Mail:
kmrd@rpda.hessen.de
E-Mail:
hundeverordnung@rpda.hessen.de
E-Mail:
geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de
E-Mail:
waffenrecht@rpda.hessen.de
Webseite:
Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Webseite:
Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.