Sie sind verpflichtet, die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei anzuzeigen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der Rodung in das Formular ein und senden dieses an die zuständige Behörde.
Haben Sie eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet oder beabsichtigen Sie, eine Rodung durchzuführen, sind Sie verpflichtet, diese anzuzeigen.
Sie zeigen die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde an.
Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.
Sie erhalten eine Rodungsbescheinigung.
Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat Weinbau
Es fallen keine Gebühren an.
Abgabetermin für diese Meldung ist der 31. Mai des Meldejahres.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau
Wallufer Str. 19
65343 Eltville am Rhein
Tel.: +49 6123 9058-26
Fax: +49 6123 9058-51
E-Mail:
Weinbaudezernat@rpda.hessen.de
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr