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Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie als Arzt/Ärztin einen Antrag auf Erteilung der Approbation stellen. Mit Erteilung der Approbation als Arzt/Ärztin sind sie berechtigt den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Absolventen/Absolventinnen der Medizin an hessischen Hochschulen beantragen die Approbation beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP). Nach Vorliegen der Voraussetzungen erteilt dieses die Approbation in Form einer Urkunde.
In der Approbationsordnung für Ärzte ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind
Wenn Sie Ihre ärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in Hessen bestanden haben und Ihren ärztlichen Beruf nun in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Die Approbation wird auf Antrag erteilt.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Auf Grund der zeitlichen Befristung einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.
Widerspruch & Klagemöglichkeit (Verwaltungsverfahrens-Gesetz)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postfach 120142
PLZ: 64238
Heinrich-Hertz-Str. 5
PLZ: 64295
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle@hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP
Adresse:
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG)
Lurgiallee 10
PLZ: 60439
Tel.: +49 69 580013-0
Fax: +49 69 580013-916
E-Mail:
poststelle@hlpug.hessen.de
Webseite:
https://www.hlpug.de