Wenn Sie in Deutschland dauerhaft als Tierarzt oder Tierärztin tätig sein möchten, müssen Sie für diese Tätigkeit zugelassen (approbiert) sein.
Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen.
Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Den Antrag auf Approbation müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Der Antrag muss den Hinweis enthalten, dass Sie die berufliche Tätigkeit in Hessen ausüben wollen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.
Sie werden innerhalb von 4 Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.
Umfassende Informationen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen – Tierärztliche Approbation
Tierärztliche Approbationsverordnung und Bundestierärzteordnung
(Regierungspräsidium Gießen)
An das Regierungspräsidium Gießen
Die Approbation kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen. Eine Approbation kann nur erteilt werden, wenn die Ausbildung einem deutschen Hochschulstudium gleichwertig ist. Gegebenenfalls müssen Sie Nach- beziehungsweise Kenntnisprüfungen ablegen.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie
Eine in einem der übrigen EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz abgeschlossene tierärztliche Ausbildung ist einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt. Die Gleichwertigkeit der Ausbildung muss nachgewiesen werden.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Daneben können weitere Nachweise (z.B. Tätigkeitsnachweise) verlangt werden. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.
Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Ausstellung der Approbation: 150,00 Euro - 350,00 Euro
Das amtliche Führungszeugnis darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein.
Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als einen Monat sein.
Nach Eingang aller angeforderten Unterlagen maximal 4 Monate.
Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Gießen zum Download zur Verfügung
Formulare zur Tierärztlichen Approbationen (unter Downloads)
(Regierungspräsidium Gießen)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-5430
E-Mail:
veterinaer@rpgi.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-5430
E-Mail:
veterinaer@rpgi.hessen.de
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr