Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält grundlegende Bestimmungen für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsstätten. Hierzu gehören unter anderem Anforderungen an Arbeitsräume, Sozial- und Sanitärräume, Verkehrswege sowie Flucht- und Rettungswege. Auch die Arbeitsumgebungsfaktoren - Beleuchtung, Klima, Lärm usw. - sind Inhalt der ArbStättV.
Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.
Die Dezernate für Arbeitsschutz in den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel überwachen und beraten Unternehmen bei der betrieblichen Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung.
an das zuständige Regierungspräsidium
Der Arbeitgeber muss eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorweisen.
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
PLZ: 65589
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-8600
Fax: +49 641 303-8611
E-Mail:
arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de