Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.
Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:
Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:
Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.
Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.
Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mit Verbandmitteln.
Wegen einer Verordnung von Arzneimitteln wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt / Ihre Haus- oder Fachärztin.
Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren verordnenden Vertragsarzt / Ihre verordnende Vertragsärztin und an Ihre Krankenkasse.
Gegebenenfalls gibt es Verträge zur besonderen Versorgung. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
• vertragsärztliche Verordnung oder Rezept
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht der Anspruch auf Arzneimittel als Sachleistungsanspruch. Sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel im Einzelfall nicht übernimmt, können Sie Widerspruch erheben.
Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)
Webseite:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf