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Grundsätzlich ist für die Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) notwendig. Ausgenommen hiervon sind lediglich kleine Mengen.
Genehmigungspflichtig sind sowohl
Die Genehmigung beinhaltet auch weitere, die Lagerung betreffende behördliche Entscheidungen, insbesondere baurechtliche Vorschriften.
Die Genehmigung kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um insbesondere Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter sicherzustellen. Die nachträgliche Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe, z. B. Sprengstoffe, Feuerwerk oder andere pyrotechnische Gegenstände lagern möchten, benötigen Sie eine Lagergenehmigung nach § 17 des Sprengstoffgesetzes.
An die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Zuständig sind die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Um eine Lagergenehmigung nach § 17 SprengG zu erhalten, müs-sen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine wesentliche Änderung kostet 70 € bis 1710€.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SozMinVwKostOHE2012V3Anlage
Es gibt keine Fristen.
Aufgrund der notwendigen Beteiligung weiterer Behörden ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 52 Arbeitsschutz 2
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Gymnasiumstraße 4
PLZ: 65589
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: +49 641 303-8600
Fax: +49 641 303-8611
E-Mail:
arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de
Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Liebigstraße 14-16
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-3203
E-Mail:
arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de/
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