Wenn Sie Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen.
Voraussetzung für Hochschulabsolventen ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums, das zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigt. Ihre beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss also in einem Zusammenhang mit den Kenntnissen stehen, die Sie in der Hochschulausbildung erworben haben.
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler sind, muss die angestrebte selbstständige Tätigkeit einen Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler erkennen lassen.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird längstens für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Sie können unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten, wenn Sie in Deutschland erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen.
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Dauer: maximal 3 Jahre
Bemerkung: Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Dauer: ca. 8 Wochen
Bemerkung: Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Adresse:
Lahn-Dill-Kreis - 15.3 Ausländer- und Personenstandswesen
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Wilhelmstraße 18
PLZ: 35683
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Tel.: 06441 407-2310
(Hotline
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr)
Fax: 06441 407-1050
E-Mail:
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