Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen in einem nicht reglementieren Berufs zu arbeiten um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt, es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf zu arbeiten.
Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. ob die Beschäftigung nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgt als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für zwei Jahre erteilt.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation erhalten, um die durch die Anerkennungsstelle festgestellten Defizite Ihrer Berufsqualifikation auch im Rahmen einer qualifizierten Beschäftigung in dem angestrebten Beruf ausgleichen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
etwa sechs bis acht Wochen.