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Ausländerjagdschein Änderung

Hat sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein

Handlungsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Kurzfassung

  • Ausländerjagdschein Änderung 
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
  • wird von Behörde, die den Jagdschein erteilt hat, geändert
  • zuständig: untere Jagdbehörde
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