Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins für Ausländer, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesjagdscheins für Ausländer abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz