Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.
Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.
Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:
Landkreise oder kreisfreie Städte
einzelfallabhängig
Verwaltungsgebühr für die Zulassung einer Ausnahme von der Erlaubnispflicht: EUR 46 - 172
Es sind keine Fristen zu beachten.
keine
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport