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Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Deutschland studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung stellen. Nach erfolgreicher Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen eine in Deutschland gültige Bescheinigung ausgestellt.
Mit einer vollständigen Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung können Sie in Deutschland das Studium aller Fächer an allen Universitäten und Hochschulen aufnehmen. Hierfür wird die Punktezahl, die Sie im IB-Programm erreicht haben, auch in das deutsche Notensystem umgerechnet.
Wenn Sie an einer internationalen Schule ein IB-Diplom erworben haben und in Deutschland studieren wollen, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung stellen.
Hessisches Kultusministerium
Referat III.4
z. Hd. Herr Verhoff
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611-368-2322
E-Mail: IB-Anerkennung@kultus.hessen.de
Hessisches Kultusministerium
Referat III.4
z. Hd. Herr Verhoff
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611-368-2322
E-Mail: IB-Anerkennung@kultus.hessen.de
Sie haben Ihren ersten Wohnsitz in Hessen oder wollen an einer nicht staatlichen Hochschule studieren, welche ihren Hauptsitz
oder Studienort in Hessen hat.
Eine Anerkennung eines IB-Diploms als Hochschulzugangsberechtigung kann erfolgen, sofern es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist.
Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
oder
Mathematics HL* oder Further Mathematics in Verbindung mit Mathematics HL* (* Ab Prüfung 2021 Mathematics: Analysis and Approaches HL oder Mathematics: Applications and Interpretation HL.);
Hinweis: Als deutscher Staatsbürger mit IB-Diplom, der an einer Schule im Ausland mit IB-Programm das Fach Deutsch nicht belegt hat, müssen Sie vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen; wie genau dieser Nachweis aussieht, wird durch landesrechtliche Bestimmungen näher geregelt. Die jeweiligen Wissenschafts-Ministerien der Länder bzw. die aufnehmenden Hochschulen können Ihnen hierzu Auskunft geben.
Für die Anerkennung gibt es keine Fristen. Die ausgestellte Hochschulzugangsberechtigung ist unbefristet gültig.
1-5 Tage (sofern die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen).
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, als Beklagten das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium, und den Streitgegenstand bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen sollen angegeben werden. Der entsprechende Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Hessisches Kultusministerium
Adresse:
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen - Referat I.2
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 368-2322
E-Mail:
IB-Anerkennung@kultus.hessen.de