Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen von
nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt.
Behördliche Anerkennung von Personen, welche über die für die Prüfaufgabe erforderliche Qualifikation und Zuverlässigkeit sowie die notwendigen Prüfeinrichtungen verfügen.
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Angaben zum Antragsteller
Angaben zur befähigten Person
Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:
Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3309-2545
Fax: +49 611 3276-48655
E-Mail:
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Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
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