Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Die Steuerberaterkammer kann Sie bei entsprechender Qualifikation und bei Vorweisen einer langjährigen Berufserfahrung von der Steuerberaterprüfung befreien. Ihre Berufserfahrung sollten Sie auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorweisen können.
Dazu zählen
Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie von der Prüfung befreit sind.
Tipp: Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Hessen
An die Steuerberaterkammer Hessen.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Kosten des Verfahrens: 200,00 Euro
Keine
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hessisches Ministerium der Finanzen
Adresse:
Steuerberaterkammer Hessen
Postfach 10 3152
PLZ: 60101
Bleichstraße 1
PLZ: 60313
Tel.: +49 69 153002-0
Fax: +49 69 153002-60
E-Mail:
geschaeftsstelle@stbk-hessen.de
Mo: - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo: - Do: 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 14:00 Uhr