Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.
Analoges Antragsverfahren:
Für die Bestellung von Weinbegleitdokumenten wenden Sie sich bitte an das Hessische Landeslabor (Weinkontrolle).
Digitales Antragsverfahren:
Das digitale Antragsverfahren wird im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt und führt Sie durch den Prozess zur Beantragung von Weinbegleitdokumenten
Hessische Landeslabor (Weinkontrolle)
Für Onlineantragsverfahren (ab 2023):
Für Betriebe, die zu September 2022 nicht bei der Weinkontrollbehörde hinterlegt waren: Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Weinkontrolle.
Informationen zu den zu transportierenden Weinbauerzeugnissen (in der Regel aus der eigenen Weinbuchführung ersichtlich)
Weinbegleitdokumente müssen unmittelbar vor dem Beginn des Transports erstellt werden. Es gibt keine Frist.
Mit der Signierung des digitalen Weinbegleitdokuments ist es sofort gültig. Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Nein
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja (analoges Antragsverfahren)
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja, ab 2023
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor - Fachgebiet III 1 Getränke, Bedarfsgegenstände - Weinkontrolle
Glarusstraße 6
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postfach 5545
65045 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 76080
Fax: +49 611 7608130
E-Mail:
Weinkontrolle@LHL.Hessen.de
Webseite:
https://www.lhl.hessen.de/
Montag bis Donnerstag 7:30 – 16:00 Uhr
Freitag 7:30 – 15:00 Uhr