Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung oder eines Studiums Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune anmelden, informieren Sie sich, ob diese Kommune Ihnen ein Begrüßungsgeld auszahlt.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Kommunale Rahemenleistung