Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Hessischen Tierseuchenkasse erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern.
In welchen Fällen die Tierseuchenkasse eine Beihilfe gewährt, ist in der Leistungssatzung festgelegt. Eine Beihilfe können Sie vor allem erhalten für:
Die Beihilfe erhalten Sie nur für Tiere, für die Sie Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten müssen. Beitragspflichtig sind:
Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Leistungsübersicht der Hessischen Tierseuchenkasse nachlesen.
Hinweis: Sie bekommen keine Beihilfe, wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten.
Richtlinien der Hessischen Tierseuchenkasse über die Gewährung von Beihilfen (Beihilferichtlinien)
(Die Leistungsübersicht ist in den Richtlinien enthalten)
Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Sie müssen sofort das zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt oder eine Tierärztin informieren, wenn Sie einen Verdacht auf eine Seuche haben.
Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingeholt haben, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen.
Das Veterinäramt bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn an die Tierseuchenkasse weiter.
Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hessische Tierseuchenkasse
Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere müssen Sie
Keine
Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 6 Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse:
Hessische Tierseuchenkasse
Mainzer Straße 17
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Fax: +49 611 94083-33
Tel.: +49 611 94083-0
Webseite:
Hessische Tierseuchenkasse
E-Mail:
zentrale@hessischetierseuchenkasse.de