Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.
Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Zunächst formloser Antrag auf Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Weitere Unterlagen/Nachweise/Formulare werden von der zuständigen Anerkennungsbehörde dem Antragsteller mitgeteilt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise innerhalb von 3 Monaten
Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt
Tel.: 0561 106-0
E-Mail:
soziales@rpks.hessen.de
Webseite:
https://www.rp-kassel.hessen.de/soziales
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr