Markscheiderinnen und Markscheider sind unter anderem zuständig für das Erstellen, Führen und sachkundige Schließen eines Risswerkes.
Ein Risswerk kann aus mehreren Bestandteilen bestehen, die dem „Grubenbild“ und „den sonstigen Unterlagen“ zugeordnet werden. Das Grubenbild besitzt Urkundencharakter und darf nur von anerkannte Markscheiderinnen oder Markscheidern geführt werden. Liegt eine Ausnahme von der Erfordernis des Grubenbildes vor, ersetzen die Inhalte einer „sonstigen Unterlage“ die Darstellung des Bergbaubetriebes beziehungsweise des Abbaus.
Wenn Sie nicht Markscheiderin oder Markscheider sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine amtliche Anerkennung als "andere Person" bekommen. Diese Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Mit der Anerkennung als "andere Person" dürfen Sie für bestimmte Bergbauvorhaben, die kein Grubenbild benötigen, "sonstige Unterlagen" für folgende Bereiche erstellen:
Diese "sonstigen Unterlagen" ersetzen die Inhalte eines Grubenbildes.
Wenn Sie kein Markscheider beziehungsweise keine Markscheiderin sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem das Risswerk eines Bergbaubetriebes führen. Sie benötigen dafür eine Anerkennung als "andere Person" von der zuständigen Behörde.
Sie können die Anerkennung online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Anerkennung online beantragen:
Anerkennung direkt bei der zuständigen Bhörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Es gibt keine Frist.
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz