Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde unverzüglich betriebliche Ereignisse melden, bei denen Personen zu Schaden kommen. Gemeint sind solche Ereignisse, die Verletzungen oder Tod einer oder mehrerer Personen herbeiführen oder herbeigeführt haben.
Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann
Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse mit Personenschaden bei der zuständigen Behörde melden.
Sie können Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Unfallanzeigen online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:
Unfallanzeigen direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kam zu einem Ereignis, bei welchem eine oder mehrere Personen zu Schaden gekommen sind.
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)