Wenn Sie als Unternehmer im Bergbau tätig sind, tragen Sie Verantwortung für mögliche Gefahren. Sie müssen der zuständigen Behörde auch betriebliche Ereignisse ohne Personenschaden melden. Gemeint sind solche Ereignisse,
Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Behörde melden.
Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Besondere Betriebsereignisse online über die Plattform „BergPass“ anzeigen:
Besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen:
Weitere Verfahrensschritte:
Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Anordnungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bergbau tätig und es kommt zu einem Ereignis, das eine potenzielle Gefahr für Gesundheit, Leben oder den Betrieb sein kann.
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
§ 74 Abs. 3 BBergG
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)