Die Errichtung eines Bergbaubetriebs müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Reichen Sie die Anzeige nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden.
Die Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn Sie stattdessen einen Betriebsplan einreichen.
Wenn Sie einen Bergbaubetrieb errichten möchten, um bestimmte Bodenschätzezu fördern und aufzubereiten, müssen Sie dieses Vorhaben der zuständigen Behörde vorab melden.
Sie können die Errichtung eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.
Anzeige zur Errichtung eines Bergbaubetriebes online über die Plattform „BergPass“ einreichen:
Anzeige zur Errichtung eines Bergbaubetriebes direkt bei der zuständigen Bergbehörde einreichen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen der Eingang Ihrer Anzeige bestätigt wird. Zusätzlich wird die Mitteilung elektronisch in das jeweilige Postfach (bundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
Ihrer Anzeige müssen Sie einen Abbauplan beifügen, der alle wesentlichen Einzelheiten enthält, insbesondere
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)