Um die Maßnahmen zur Einstellung eines Bergbaubetriebes durchführen zu können, brauchen Sie einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf
Wenn Sie Ihre bergbaulichen Tätigkeiten im gesamten Betrieb oder nur einen Teil des Betriebes einstellen möchten, zum Beispiel weil die Rohstoffvorkommen erschöpft sind, müssen Sie einen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufstellen. Nach der Durchführung der Arbeiten und der behördlichen Abnahme wird die Bergaufsicht für den Betrieb oder die Teilfläche beendet. Dieser Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan muss von derzuständigen Behörde, zugelassen werden.
Der Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan regelt die Maßnahmen, die Sie nach der Einstellung des eigentlichen Gewinnungs- oder Aufsuchungsbetriebes durchführen werden. Sie müssen insbesondere darlegen, wie Sie sicherstellen, dass die Einstellung Ihres Betriebes keine negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat und die Oberfläche wiedernutzbar ist. Das bedeutet, Ihr Abschlussbetriebsplan enthält unter anderem folgende Ausführungen:
Für die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplanes sind keine Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nötig.
Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und Sie Ihre Arbeiten einstellen möchten, müssen Sie dafür einen Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan aufstellen und bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Sie können die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung beantragen:
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Damit Sie die Zulassung für Ihren Abschluss- oder Teilabschlussbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Abschlussbetriebsplans erhalten haben.
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)