Ein Betriebsplandient der Betriebsüberwachung . Um einen Bergbaubetrieb gründen und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Für besondere Arbeiten und Anlagen, die sich aufgrund ihres Detailgrades nicht für die Aufnahme in den Hauptbetriebsplan eignen, kann Sie die zuständige Bergbehörde dazu verpflichten, Sonderbetriebspläne zu erstellen.
Wollen Sie diesen Sonderbetriebsplan nachträglich ergänzen oder einzelne Bestandteile ändern, müssen Sie dafür eine Zulassung beantragen.
Ein Betriebsplan umfasst umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise
Sonderbetriebspläne enthalten Maßnahmen, die zwar Teil des Hauptbetriebsplans sind, sich aber nicht auf die im Hauptbetriebsplan festgelegte Dauer begrenzen lassen oder die spezielle Maßnahmen betreffen. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein:
Wenn Ihr Bergbaubetrieb mit einem zugelassenen Sonderbetriebsplan läuft und Sie diesen abändern oder ergänzen wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Sie können die Zulassung der Änderung oder Ergänzung Ihres Sonderbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online beantragen:
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Damit Sie die Zulassung für Ihren geänderten Sonderbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die jedoch gegebenenfalls bereits im Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes geprüft wurden:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, klären Sie gemeinsam mit Ihrer zuständigen Bergbehörde. Zusätzlich zu den Angaben im Hauptbetriebsplan, können im Sonderbetriebsplan folgende Unterlagen nötig sein:
Wenn Sie Ihre bergbaulichen Aktivitäten kurzfristig und sofort ändern oder einstellen müssen, zum Beispiel weil das Leben oder die Gesundheit Ihrer Belegschaft oder Dritter oder bedeutende Sachgüter in Gefahr sind, dann reicht es zunächst, dass Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen. Anschließend müssen Sie jedoch so rasch wie möglich eine Zulassung für die Änderung beantragen.
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)