Mit einer bergrechtlichen Bewilligung dürfen Sie als Einziger innerhalb eines festgelegten Gebietes bestimmte Bodenschätze aufsuchen und abbauen.
Bewilligungen werden für einen befristeten Zeitraum erteilt. Sie können diese Bewilligung verlängern lassen, falls der Bewilligungszeitraum in absehbarer Zeit ausläuft und die Lagerstätte noch nicht erschöpft ist. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Sie oder Ihr Betrieb sind im Besitz einer bergrechtlichen Bewilligung zum Abbauen von Bodenschätzen und der Bewilligungszeitraum läuft aus? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung beantragen.
Sie können die Verlängerung der Bewilligung online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Verlängerung online beantragen:
Verlängerung schriftlich beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Damit Ihre Bewilligung verlängert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Zeitraum der Verlängerung muss dem Bergbauvorhaben angemessen sein.
Bei Verlängerungen einer Bewilligung kommt es vor allem darauf an, dass Sie nachweisen, dass die Lagerstätte noch nicht ausgeschöpft ist. In der Regel sind nötig:
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3309-2605
Fax: +49 611 3309-2446
E-Mail:
bergaufsicht@rpda.hessen.de
Webseite:
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 44
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr