Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis dürfen Sie einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen.
Die bergrechtliche Erlaubnis erstreckt sich auf so genannte bergfreie Bodenschätze, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
Wenn Sie oder Ihr Betrieb eine bergrechtliche Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigen Sie die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
Wenn Sie die bergrechtliche Erlaubnis an eine dritte Person übertragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Übertragung einer Erlaubnis schriftlich beantragen:
Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3309-2605
Fax: +49 611 3309-2446
E-Mail:
bergaufsicht@rpda.hessen.de
Webseite:
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 44
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr