Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, dürfen Sie in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen.
Wenn der Inhaber oder die Inhaberin einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht diese auf die Erbinnen oder Erben über. Bis zu 10 Jahre nach dem Erbfall darf das Recht auch von den sogenannten Verfügungsberechtigten ausgeübt werden. Das sind:
In beiden Fällen müssen Sie als Erbin oder Erbe beziehungsweise verfügungsberechtige Person eine Umschreibung der Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn die Inhaberin oder der Inhaber einer bergrechtlichen Erlaubnis verstirbt, geht das Recht der Erlaubnis auf die Erbinnen oder Erben über.
Sie können die Umschreibung der Erlaubnis online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Umschreibung der Erlaubnis online beantragen:
Umschreibung der Erlaubnis schriftlich beantragen:
Erbinnen und Erben sowie Verfügungsberechtigte müssen den Erbfall schnellstmöglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)